Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177.5  um 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 124 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Artern erhob 150,00 € Bußgeld, erhöht wegen Voreintragungen

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