Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin – München, km 177,5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden am 02.03.2016 bei erlaubten 130 km/h, 161 km/h mit Lasermessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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