Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte am 19.03.2016 in auf der BAB 9, Schleifreisen, Berlin-München, bei km 187,0. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 340 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Piezomessung 130 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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