Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 17.03.2016 in Rottendorf, auf der BAB A7, km 5,38, Abschn. 260, Richtung Füssen , außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage -mobil- PoliScan Speed 107 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Landkreis Prignitz übersandte Formular: Anhörung des Betroffenen

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