Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 28.02.2016 in Nenndorf, K 85, Richtung Hamburg, Bremer Straße um 33 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 83 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffipax- stationär, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.