Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der Bundesstraße 5, im Abschnitt 532, bei km 0,2, in FR Berlinwurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 130 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Vordruck Fahrermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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