Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der Bundesstraße 5, im Abschnitt 532, bei km 0,2,in FR Berlin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 128 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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