Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 30.10.2015 in Nattheim, K 3032, Höhe Schmaleich, Fahrtrichtung, Anschlußstelle Heidenheim um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit LEIVTEC XV3, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heidenheim
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