Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der L 09, Abs. 190, km 24, zw. B 104 u. Crivitz, Rönkendorfer Mühle die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 99 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Lichtmessverfahren festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 49 km/h und führte zum Eröffnung eines eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung
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