Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 38, zw. Fürstenwalde u. Hangelsberg, Abschnitt 80, km 0,05-0,6, FR Hangelsberg um 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiStar S350.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oder-Spree übersandte Formular Anhörung
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