Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der L 40, Abschnitt 163, km 0,4, zw. Güterfelde u. Großbeeren, FR Großbeeren, B 1. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 59 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto 109 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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