Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 26.02.2016 in Kleve, auf der L 484, Höhe Friedhof, Fahrtrichtung Grunewald, außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät 99 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Formular: Anhörung im Bußgeldverfahren
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.