Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der L 79, Abschnitt 80, Höhe km 1,6, in FR Wietstock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 145 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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