Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der L292, zw. B 196 (Göhrener Kreisel) und Middelhagen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Erhebung von 20,00 € Verwarnungsgeld verwarnt. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsidium Neubrandenburg übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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