Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.02.2016 in Leipzig, Liebigstraße, zw. Johannisallee / Nürnbergerstraße mit 29 km/h, bei zulässigen 20 km/h festgestellt. Mit speedophot RADAR wurden 49 km/h dokumentiert, Beweisfoto .

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leipzig
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