Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, km 38,5, i. R. Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden am 20.03.2016 bei erlaubten 40 km/h, 64 km/h mit Messgerät: PoliScan Speed, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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