Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 23.05.2016 auf der BAB 1, Rheinbrücke um 31 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessgerät.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Leverkusen
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