Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der S 177, zw. Meißen u. Ullendorf, i.H. Abzg. Bockwen, Ri. Wilsdruff die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-LEIVTEC XV3 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 49 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 129 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Meißen übersandte Vordruck Anhörung

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