Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 16.03.2016 in 47169, Duisburg, auf der Schwabenstraße, in FR Kaiser-Friedrich-Straße, außerhalb geschlossener Ortschaften um 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Verwarnungsgeld von 25,00 € wurde festgesetzt.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bußgeldstelle Duisburg übersandte Formular: Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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