Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in 73312, Geislingen an der Steige, auf der B 466, Überkinger Straße, Höhe Firma Hagmeyer, Richtung Innenstadt, innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bußgeldstelle Geislingen übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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