Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 19.03.2016 auf der Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, Km 0,1 in Rtg. Rostock um 43 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 113 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Doberan
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