Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 58,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 24, Richtung Berlin in Höhe km 130,923 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Brückenabstandsmessung mit Frontfoto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formblatt Schriftliche Zeugenaussage
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