Am 25.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Waiblingen, auf der B 14, a. H. Ausfahrt Waiblingen-Mitte, Fahrichtung Winnenden um 11 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 111 km/h, Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Schrifliche Verwarnung durch Bußgeldstelle Waiblingen

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