Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Esterwegen-Bockhorst, auf der B 401, Abschnitt 50, Höhe Station 3,7, Fahrtrichtung Oldenburg um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPH-S, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oldenburg übersandte Zeugenfragebogen

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