Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 18.09.2015 auf der BAB 10, km 154,6, Fahrtrichtung Frankfurt/O.-Prenzlau um 11 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScanSpeed 111 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransse/Internetwache Brandenburg
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