Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.09.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 9, km 0,989, Baustelle, Gem. Andernach, FR Koblenz  um 34 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden 84 km/h mit Messgerät ES 3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer

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