Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 01.02.2016  auf der BAB 2 , km 22,0, in Fahrtrichtung Berlin um 31 km/h, bei zulässigen 130 km/h Festgestellt. Das Meseregebnis mit ES3.0 ergab 161 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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