Außerhalb geschlossener Ortschaften am 10.09.2015 Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, km 3,4, in Fr Hannover mit 38 km/h, bei zulässigen 120 km/h begangen. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 158 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache

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