Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Salzgitter, auf der B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Rtg. Goslar, Messstelle 2 um 38 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Messgerät TraffiPhot S, digital.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Salzgitter übersandte Formular Anhörung

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