Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stedderdorf, Kreuz, B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, FR Uelzen um 15 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 65 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot stationär. Geschwindigkeit.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen
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