Zulässige Höchstgeschwindigkeit wurde in Neuenfähre, auf der B 203, überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 122 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen übersandt.

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