Auf der B 112, Lebuser Chaussee 16 gegenüber, in Richtung Frankfurt Oder wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot stat. Geschw. V ergab 85 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandte Vordruck Anhörung

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