Im Abschnitt 81, auf der BAB 10, bei km 0,0, Tangente von der BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 108 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften : § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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