Auf der BAB 10, bei km 172,7, in FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed, ergab 88 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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