Auf der BAB 10, km 76,0, in FR Ludwigsfelde Ost wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 07.12.2015 um 91 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 211 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Beweismitttel: Beweisfoto, Einseitensensor, ES3.0

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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