Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 02.04.2016 auf der BAB 15, km 9,0,in FR AS Vetschau um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: ES3.0 ergab 132km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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