auf der BAB 2, Höhe RTK Buckautal km 39,7, FR Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 54 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor und Beweisfoto ergab 114 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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