Auf der BAB 20, im Bereich von km 377,94, in Fahrtrichtung Prenzlau/Lübeck wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed ergab 129 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Fahrerermittlung/Zeugenfragebogen
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