Auf der BAB 24, bei km 235,05, in FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed ergab 112 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 40,00 € Verwarnungsgeld

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