Auf der BAB 25, in Höhe km 0,6, OT.-Nr. 612, in Richtung Westen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 32 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung Lasergerät mit Foto ergab 92 km/h, bei zulässigen 60 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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