Auf der BAB 4, km 8,1, Höhe Elbbrücke, Fahrtrichtung Dresden – Eisenach wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 124 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandte Zeugenfragebogen
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