In Oberdorf, auf der BAB 71, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, auf der Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten. Die Piezomessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Bußgeldbescheid über 20,00 € Bußgeld wurde erlassen.

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“