In Oberdorf, auf der BAB 71, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, auf der Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 14 km/h überschritten. Die Piezomessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Bußgeldbescheid über 20,00 € Bußgeld wurde erlassen.
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
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