Auf der BAB 72, bei km 27,8, Fahrtrichtung Hof – Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES8.0 ergab 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Bußgeld: 80,00 €, 1 Monat Fahrverbot

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen

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