In der Gem. Bischheim, auf der L 386 gegenüber Jägerhaus, FR Kirchheimbolanden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 94 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Messgerät Vitronic PoliScan Speed, Foto liegt vor.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer
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