Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 29.05.2016 auf der BAB 9, Gemarkung Lauterbach, km 290,840, Fahrtrichtung Nord, linke Spur um 50 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: TRAFFIPAX TraffiStar S 330 ergab 150 km/h, Bußgeld: 320,00 €, erhöht, wg. Missachtung mehrerer  geschwindigkeitsregelnder Verkehrsschilder, vorsätzliche Begehensweise

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV, § 3 Abs. 4a BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen

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