Im Steddorfer Kreuz, auf der B 4, Kreuz Bien.-Ebstorf, in FR Uelzen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
24 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot stationär mit Frontfoto ergab 74 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Uelzen

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