In Altdorf, auf der A 92, Ri. Deggendorf, Abschnitt 360, Km 2,050 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto ergab 155 km/h, bei zulässigen 120 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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