Auf der BAB 9, bei km 38,1 , in FR Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 02.06.2016 um 56 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 136 km/h, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Beweisfoto
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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