In Bimöhlen, auf der A 7, in Rtg. Flensburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto ergab 125 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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