In der Gemarkung Horst, BAB 7, Hh. Brücke K 10, Horster Landstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed ergab 97 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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